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Besonderes elektronisches Behördenpostfach (beBPo)

Alle staatlichen Schulen und Schulämter sind verpflichtet, ein technisches System zur sicheren Übermittlung von Nachrichten und Dokumenten insbesondere zwischen Gerichten, Behörden, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten bereitzustellen. Hierfür steht das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) zur Verfügung; OWA erfüllt die Voraussetzungen hingegen nicht. Die für das beBPo notwendige Software ist für die Schulen und Schulämter über eine Landeslizenz des Freistaats Bayern kostenlos.

Nähere Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr finden Sie auf den Internetseiten des BayernPortals.

Der Weg zum eigenen beBPo

Das Landesamt für Schule ist eine sogenannte beBPo-Prüfstelle und unterstützt die staatlichen Schulen, Schulämter sowie weitere Dienststellen aus dem Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus bei der Einrichtung und Pflege des beBPo. Leitfäden mit Praxistipps, die für die Software erforderliche Setup-Datei sowie notwendige Formulare stellen wir Ihnen im Folgenden zur Verfügung.