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Lernmittelfreiheit

Private Schulträger erhalten einen pauschalen Zuschussbetrag zu den Kosten der Lernmittelfreiheit, den das Landesamt für Schule auszahlt. Die Anträge sind jedes Jahr bis spätestens 01.06. für das jeweils folgende Schuljahr einzureichen.

Bitte achten Sie bei der Antragstellung insbesondere darauf, dass

  • für jede Schule (mit eigener Schulnummer) ein eigenes Antragsformular einzureichen ist,
  • Schulen für Kranke nicht zuschussfähig sind und
  • Schülerinnen und Schüler in Klassen für Kranke sowie Kinder in Gruppen der Schulvorbereitenden Einrichtungen bei der Zuschussberechnung nicht berücksichtigt werden.