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Vergütung für Honorarkräfte

Zur Durchführung verschiedener Angebote können Schulen Honorarkräfte einsetzen, die die Schulen zum Beispiel bei der Durchführung von Projekten unterstützen, Fachvorträge mit Lehrplanbezug halten oder bei der Gestaltung von pädagogischen Tagen mitwirken.

Nähere Informationen hierzu finden Sie auf den Internetseiten des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus.

Für die staatlichen Realschulen, Gymnasien und Beruflichen Oberschulen übernimmt das Landesamt für Schule die Prüfung der Honorarvereinbarungen und die Auszahlung der Vergütungen.