Vergaben
Die Zentrale Vergabestelle des Bayerischen Landesamts für Schule führt Vergaben ab einem Auftragswert von 50.000 EUR für die nachgeordneten Behörden des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus durch.
Das Bayerische Landesamt für Schule ist zudem für die europaweite öffentliche Ausschreibung für Kooperationspartner bei den Berufsintegrations- und Berufsintegrationsvorklassen, Deutschklassen in Ankereinrichtungen und zur Alphabetisierung sowie für das kooperative Berufsvorbereitungsjahr, jeweils an staatlichen Berufsschulen in Bayern, zuständig.
Aktuelle Bekanntmachungen
Das Bayerische Landesamt für Schule nutzt zur Veröffentlichung und Bearbeitung von Ausschreibungen und Vorinformationen gemäß Vergabeverordnung (VgV) die Internetplattform des Freistaates Bayern www.auftraege.bayern.de. Zur Veröffentlichung und Bearbeitung von Ausschreibungen und Vorinformationen gemäß Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) werden die Internetplattformen des Freistaates Bayern www.auftraege.bayern.de und www.bayvebe.bayern.de parallel genutzt.
Die Angebotserstellung erfolgt komplett online auf der Vergabeplattform. Bieter oder Bewerber können dort nach einmaliger Registrierung die Unterlagen elektronisch bearbeiten und ein Angebot abgeben. Wir akzeptieren ausschließlich über diese Vergabeplattform elektronisch übermittelte Angebote. Die Nutzung der Vergabeplattform ist kostenfrei. Sollten Sie zur Vergabeplattform Fragen haben, steht die Firma Healy Hudson unter der Telefonnummer + 49 611 94910683 oder der E-Mail.Adresse kundendienst@deutsche-evergabe.de zur Verfügung.
Aktuelle Bekanntmachungen und Information über vergebene Aufträge
Die Bekanntmachungen vergebener Aufträge gemäß § 30 UVgO erfolgt aktuell auf der Internetplattform des Freistaates Bayern www.bayvebe.bayern.de
Beauftragungen im Sinne des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes
Beauftragungen des Bayerischen Landesamts für Schule im Sinne des Art. 25 Abs. 1 des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes erfolgen gemäß der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern, den Anforderungen der Bayerischen Haushaltsordnung und den Verwaltungsvorschriften zur Bayerischen Haushaltsordnung. Maßgebend sind danach insbesondere die Eignung des Mediendiensteanbieters oder des Anbieters der Online-Plattform, um die regional oder thematisch gewünschte Zielgruppe zu erreichen, die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie die übrigen nach dem Vergaberecht zu beachtenden Vergabekriterien.
