Nicht-unterrichtendes Personal
Das Landesamt für Schule ist bayernweit für nicht-unterrichtendes Personal an staatlichen Schulen zuständig. Dazu zählen:
- Verwaltungskräfte an Gymnasien (einschließlich der Schulberatungsstellen), Kollegs und Studienkollegs, Realschulen und Beruflichen Oberschulen,
- Verwaltungsbeamtinnen und -beamte an Gymnasien, Kollegs und Studienkollegs, Realschulen und Beruflichen Oberschulen,
- Personal an Heimschulen,
- pädagogisches Personal, insbesondere Schulsozialpädagoginnen und -pädagogen an Gymnasien, Realschulen und Beruflichen Oberschulen sowie pädagogische Unterstützungskräfte an Gymnasien und Realschulen.
Checklisten und Formulare finden Sie auf folgenden Unterseiten:
