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Nicht-unterrichtendes Personal

Das Landesamt für Schule ist bayernweit für nicht-unterrichtendes Personal an staatlichen Schulen zuständig. Dazu zählen:

  • Verwaltungskräfte an Gymnasien (einschließlich der Schulberatungsstellen), Kollegs und Studienkollegs, Realschulen und Beruflichen Oberschulen,
  • Verwaltungsbeamtinnen und -beamte an Gymnasien, Kollegs und Studienkollegs, Realschulen und Beruflichen Oberschulen,
  • Personal an Heimschulen,
  • pädagogisches Personal, insbesondere Schulsozialpädagoginnen und -pädagogen an Gymnasien, Realschulen und Beruflichen Oberschulen sowie pädagogische Unterstützungskräfte an Gymnasien und Realschulen.

Checklisten und Formulare finden Sie auf folgenden Unterseiten: