Werkstattausbilderinnen und Werkstattausbilder
Für die Einstellung von Werkstattausbilderinnen und -ausbildern stellen wir Ihnen Formulare zur Verfügung, die für die Sachbearbeitung benötigt werden. Welche Unterlagen einzureichen sind, entnehmen Sie bitte der Checkliste.
Jede Personalmaßnahme, die unbefristete Werkstattausbilderinnen und -ausbilder betrifft, ist vorab von Ihnen mit dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus abzustimmen. Nach der Abstimmung senden Sie bitte die Unterlagen für die geplante Personalmaßnahme (Neueinstellung, Wiedereintritt oder Änderung der Arbeitszeit) in zweifacher Ausfertigung an das Staatsministerium. Erteilt das Staatsministerium die Freigabe, werden die Unterlagen direkt vom Staatsministerium ans Landesamt für Schule übermittelt und die entsprechenden Verträge gefertigt.
Vorgänge bezüglich befristet beschäftigter Werkstattausbilderinnen und -ausbilder schicken Sie bitte direkt an das Landesamt für Schule.
