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Gewerblich-technische und kaufmännische Berufe

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Das Landesamt für Schule prüft die Gleichwertigkeit ausländischer Qualifikationen mit bestimmten gewerblich-technischen und kaufmännischen Berufen. Hier finden Sie die Liste der möglichen Referenzberufe, für die das Landesamt für Schule zuständig ist.

Zirkel und Lineal auf einer blauen Arbeitsunterlage.  - Öffnet große Ansicht

Die gewerblich-technischen und kaufmännischen Berufe, für die das Landesamt für Schule zuständig ist, sind in Bayern nicht reglementiert. Um in Bayern in einem dieser Berufe arbeiten zu können, ist eine Anerkennung Ihrer ausländischen Qualifikation nicht zwingend erforderlich.

Die Aufnahme einer Berufstätigkeit ist häufig auch ohne formale Anerkennung Ihrer ausländischen Qualifikation möglich. Über die Einstellung entscheidet grundsätzlich der jeweilige Arbeitgeber. Ein Anerkennungsverfahren kann jedoch sinnvoll sein, damit Ihre ausländische Qualifikation für den Arbeitgeber transparenter und besser einschätzbar wird.

Sie können gemäß dem Bayerischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BayBQFG) einen Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung stellen, sofern Sie im Ausland eine entsprechende Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben.

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