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Schulgeldersatz

Schulträger staatlich genehmigter und anerkannter Gymnasien, Realschulen, Freier Waldorfschulen und beruflicher Schulen erhalten einen pauschalen Zuschussbetrag zum erhobenen Schulgeld. Die komplette Abwicklung wird vom Schulträger übernommen. Daher ist eine Antragstellung durch Privatpersonen nicht möglich.

Zur Antragstellung für die Abschlagszahlungen verwenden Sie bitte unser Formular “Antrag auf Schulgeldersatz - Abschläge”. Zur Berechnung der Abschlagszahlungen weisen wir darauf hin, dass der Antrag mit Angabe der Schülerzahlen (Stand 01.10. des laufenden Schuljahres) bis spätestens 10.10. jeden Jahres zu stellen ist.

Zur Antragstellung für die Endabrechnung legen Sie uns bitte das Formular “Antrag auf Schulgeldersatz - Endabrechnung” inkl. der dazugehörigen Schülerliste möglichst zeitnah nach Ende des Schuljahres vor.