Gleichstellung
Ziele der Gleichstellungsarbeit
Ziel des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes (BayGlG) ist es unter anderem,
- die Anteile von Frauen in Bereichen zu erhöhen, in denen sie in erheblich geringerer Zahl beschäftigt sind als Männer, um eine ausgewogene Beteiligung von Frauen zu erreichen,
- die Chancengleichheit von Frauen und Männern zu sichern,
- auf eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit für Frauen und Männer hinzuwirken,
- für alle Beschäftigten, besonders in Vorgesetzten- und Leitungsfunktionen, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern,
- auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken,
- die Chancengleichheit in allen Aufgabenbereichen als durchgängiges Leitprinzip zu stärken.
Zuständigkeit
Die Gleichstellungsbeauftragten sind zuständig für alle Mitarbeitenden des Landesamts für Schule sowie das vom Landesamt für Schule verwaltete Personal an den bayerischen Schulen. Dies umfasst Tarifbeschäftigte an staatlichen Gymnasien (einschließlich Heimschulen, Studienkollegs und Kollegs), Realschulen, Beruflichen Oberschulen, Berufsfachschulen des Gesundheitswesens und an Schulberatungsstellen.
Aufgaben
Die Gleichstellungsbeauftragten beraten bei beruflich auftretenden gleichstellungsrelevanten Fragen und Anliegen: Sie unterstützen bei der Durchsetzung und Sicherung der Chancengleichheit zwischen Männern und Frauen, geben Hilfestellung bei Konflikten am Arbeitsplatz und beraten bei Fragen zur Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit. Ihre Anliegen werden stets vertraulich behandelt.
