Zeugnisanerkennung
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Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Abteilung Zeugnisanerkennungsstelle zwischen 22.12.2025 und 02.01.2026 telefonisch nicht erreichbar ist. Ab dem 05.01.2026 können Sie uns wieder zu den üblichen Telefonzeiten anrufen.
Als Zeugnisanerkennungsstelle ist das Landesamt für Schule für folgende Verfahren zuständig:
- Bewertung von allgemeinbildenden Schulabschlüssen aus dem Ausland oder aus einem anderen Land in der Bundesrepublik Deutschland
- Prüfung der Gleichwertigkeit von bestimmten ausländischen Berufsabschlüssen
Informationen zu verwandten Themen und anderen zuständigen Stellen für die Anerkennung anderer ausländischer Qualifikationen finden Sie auf der Seite Weiterführende Informationen.
