Antrag nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG)
Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler können alternativ einen Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung gemäß Bundesvertriebenengesetz (BVFG) stellen. Im Rahmen dieses kostenfreien Verfahrens kann – im Gegensatz zum Verfahren gemäß dem Bayerischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BayBQFG) – keine Berufserfahrung berücksichtigt werden.
Berechtigte nach dem BVFG können wählen, ob sie einen Antrag gemäß dem BayBQFG oder dem BVFG stellen. Ein Verfahren nach dem BVFG kann nur eröffnet werden, sofern der Spätaussiedlerstatus nachgewiesen wird durch eine Spätaussiedlerbescheinigung (Bescheinigung nach § 15 BVFG).
Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesverwaltungsamtes (BVA).
Sofern Sie einen Antrag gemäß dem BVFG stellen möchten, kontaktieren Sie uns bitte unter den angegebenen Kontaktdaten und übersenden Ihren Spätaussiedlernachweis sowie Angaben zu Ihrer ausländischen Qualifikation (Bezeichnung der Qualifikation sowie Herkunftsland). Anschließend teilen wir Ihnen mit, welche weiteren Unterlagen wir von Ihnen benötigen.
