Berufliche Abschlüsse anerkennen lassen
Wie geht das?
Haben Sie ein Zeugnis für Ihren Berufs-Abschluss
im Ausland bekommen?
Dann müssen Sie Ihr Berufs-Zeugnis
vielleicht von der ZASt anerkennen lassen.
Anerkennen bedeutet:
Die Zeugnis-Anerkennungs-Stelle (ZASt) entscheidet,
ob der Berufs-Abschluss in Bayern gültig ist.
Hier beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen dazu:
Die ZASt ist nur für bestimmte Berufe zuständig.
Alle diese Berufe werden in Bayern an einer
- Berufs-Fach-Schule
- Fach-Schule oder an einer
- Fach-Akademie
unterrichtet.
Im Bereich Erziehung und Pflege ist die ZASt für diese Berufe zuständig:
- Staatlich anerkannter Erzieher / Staatlich anerkannte Erzieherin
- Staatlich anerkannter Heil-Pädagoge / Staatlich anerkannte Heil-Pädagogin
- Staatlich anerkannter Heil-Erziehungs-Pfleger / Staatlich anerkannte Heil-Erziehungs-Pflegerin
- Staatlich anerkannter Heil-Erziehungs-Pflege-Helfer / Staatlich anerkannte Heil-Erziehungs-Pflege-Helferin
- Staatlich geprüfter Kinder-Pfleger / Staatlich geprüfte Kinder-Pflegerin
- Staatlich geprüfter Sozial-Betreuer / Staatlich geprüfte Sozial-Betreuerin
- Staatlich anerkannter Familien-Pfleger / Staatlich anerkannte Familien-Pflegerin
Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie hier:
Berufe im Bereich Erziehung und Pflege
Hinweis:
Diese Internet-Seite ist nicht in Leichter Sprache.
Im Bereich Technik, Handwerk und Wirtschaft
ist die ZASt zum Beispiel für diese Berufe zuständig:
- Staatlich geprüfter Elektro-Techniker / Staatlich geprüfte Elektro-Technikerin
- Staatlich geprüfter Maschinenbau-Techniker / Staatlich geprüfte Maschinenbau-Technikerin
- Staatlich geprüfter Chemisch-Technischer Assistent / Staatlich geprüfte Chemisch-Technische Assistentin
Eine Liste mit allen Berufen im Bereich
Technik, Handwerk und Wirtschaft finden Sie hier:
Link zur Liste
Hinweis:
Diese Liste ist nicht in Leichter Sprache.
Haben Sie Fragen dazu?
Dann rufen Sie uns gerne an: 09831 5 16 64 44.
Mehr Informationen zu der Anerkennung von Abschlüssen im Bereich Technik, Handwerk und Wirtschaft finden Sie hier:
Internet-Seite vom ZASt
Hinweis:
Diese Liste ist nicht in Leichter Sprache.
Haben Sie Fragen dazu?
Dann rufen Sie uns gerne an: 09831 5 16 64 44.
Für alle Berufe an Berufs-Schulen ist
die Zeugnis-Anerkennungs-Stelle nicht zuständig.
Beratungs-Stellen gibt es
- Bei Migra-Net-Plus in:
München,
Nürnberg,
Augsburg.
Die Telefon-Nummer und mehr Informationen finden Sie hier:
Internet-Seite von MigraNet Plus
- Bei bfz in:
Landshut,
Ingolstadt,
Regensburg,
Bamberg,
Würzburg.
Die Telefon-Nummer finden Sie hier:
Internet-Seite von bfz
Dann müssen Sie sich für die Anerkennung von Ihrem Abschluss
an eine andere Stelle wenden.
Hier finden Sie weitere Informationen,
welche Selle für Ihre Anerkennung zuständig ist:
Portal Anerkennung in Deutschland → Anerkennungsfinder
www.anerkennung-in-deutschland.de/de/interest/finder/profession
Die Industrie- und Handels-Kammer in Bayern
ist für andere Ausbildungen im Bereich Technik und Wirtschaft zuständig.
Zum Beispiel bei Ausbildungen als:
- Medien-Gestalter oder Medien-Gestalterin
- Industrie-Kaufmann oder Industrie-Kauffrau
- Verkäufer oder Verkäuferin
Die Handwerks-Kammern in Bayern sind für
alle Berufs-Ausbildungen im Bereich Handwerk zuständig.
Zum Beispiel bei Ausbildungen als:
- Schreiner oder Schreinerin
- Bäcker oder Bäckerin
- Friseur oder Friseurin
Das Landes-Amt für Pflege in Bayern ist für
alle Ausbildungen in Pflege-Berufen zuständig.
Zum Beispiel bei Ausbildungen als:
- Fach-Kraft in der Pflege
- Hilfs-Kraft in der Pflege
Hinweis:
Die Informationen auf diesen Internet-Seiten sind nicht in Leichter Sprache.
Für Informationen zu Bayern gehen Sie auf diese Internet-Seite:
Internet-Seite vom Sozial-Ministerium in Bayern
Für Informationen zu Deutschland, gehen sie auf diese Internet-Seite:
Internet-Seite von der Regierung in Deutschland
Hinweis:
Die Informationen auf diesen Internet-Seiten sind nicht in Leichter Sprache.
Fragen zum Antrag
Sie dürfen einen Antrag stellen,
wenn Sie alle diese Fragen mit Ja beantworten können:
- Haben Sie einen Abschluss für Ihre Ausbildung im Ausland?
- Durften Sie in dem Land arbeiten?
- Möchten Sie in Bayern in diesem Beruf arbeiten?
Beim Antrag ist es egal, …
- aus welchem Land Ihr Reisepass ist.
- welchen Aufenthalts-Status Sie haben. Der Aufenthalts-Status sagt, ob und wie lange Sie in Deutschland bleiben dürfen.
Wollen Sie in Deutschland arbeiten?
Dann ist es wichtig, dass Sie gut Deutsch sprechen können.
Aber:
Sie müssen für den Antrag bei der ZASt kein Zeugnis
von einer Deutsch-Prüfung schicken.
Wir schicken Ihnen innerhalb von 1 Monat eine E-Mail oder einen Brief,
dass Ihr Antrag bei uns angekommen ist.
Wir schreiben Ihnen auch, wenn wir mehr Unterlagen brauchen.
Haben Sie uns alle Unterlagen für Ihren Antrag geschickt?
Dann brauchen wir bis zu 3 Monate für die Anerkennung.
Bitte fragen Sie in dieser Zeit nicht,
ob Ihr Antrag schon bearbeitet wurde.
Ja.
Sie können eine Kontakt-Person im Antrag nennen.
Sie können auch sagen,
dass wir uns bei Fragen bei der Kontakt-Person melden sollen.
Sie können auch eine Vermittlungs-Agentur benutzen.
Aber Sie müssen es nicht!
Benutzen Sie eine Vermittlungs-Agentur?
Dann ist wichtig:
Die Vermittlungs-Agentur steht als Kontakt-Person in Ihrem Antrag.
Die Adresse von der Vermittlungs-Agentur in Deutschland steht
als Ihre Kontakt-Adresse im Antrag.
Kommen Sie aus der früheren Sowjet-Union?
Sind Sie als Spät-Aussiedler oder als Spät-Aussiedlerin anerkannt?
Dann können Sie bei uns einen besonderen Antrag
für die Anerkennung stellen.
Mehr Informationen zu diesem besonderen Antrag finden Sie hier:
Antrag für Spät-Aussiedler oder Spät-Aussiedlerinnen
Hinweis:
Diese Internet-Seite ist nicht in Leichter Sprache.
Haben Sie Fragen dazu?
Dann rufen Sie uns gerne an: 09831 5 16 64 44.
Fragen zu den Kosten
Die Anerkennung kostet
mindestens 200 und höchstens 600 Euro.
Es kommt darauf an, wie schwierig die Anerkennung ist und
wie lang die Anerkennung dauert.
Außerdem müssen Sie alle anderen Kosten selbst bezahlen.
Zum Beispiel für Übersetzungen und Kopien.
Bekommen Sie Geld von der Arbeits-Agentur oder vom Job-Center?
Dann fragen Sie vor dem Antrag für die Anerkennung
bei der Arbeits-Agentur oder dem Job-Center nach einer Kosten-Übernahme.
Vielleicht bezahlen diese Stellen die Kosten oder einen Teil von den Kosten.
Bekommen Sie kein Geld von der Arbeits-Agentur oder vom Job-Center?
Dann gibt es andere Möglichkeiten.
Zum Beispiel durch Förderung.
Mehr Informationen über Förderung bei den Kosten finden Sie hier:
Förderung für die Anerkennung von Berufs-Abschlüssen
Hinweis:
Diese Internet-Seite sind nicht in Leichter Sprache.
