Ausweitung von „Digitale Schule der Zukunft“ auf nicht-staatliche Schulen
Ab diesem Schuljahr können auch nicht-staatliche Schulen am Förderprogramm „Digitale Schule der Zukunft“ teilnehmen. Um Anträge zum Förderprogramm zu bearbeiten, können sich Beschäftigte an nicht-staatlichen Schulen ab sofort mit ihrem BayernCloud-Schule-Zugang am Serviceportal at:las des Landesamts für Schule anmelden. Beschäftigte an staatlichen Schulen melden sich in at:las weiterhin mit ihrem Authega-Zertifikat an.
Digitale Schule der Zukunft
Mit dem Förderprogramm „Digitale Schule der Zukunft“ unterstützt der Freistaat Bayern Erziehungsberechtigte bzw. volljährige Schülerinnen und Schüler beim Kauf eines mobilen Endgeräts mit einer Förderung. Voraussetzung ist, dass die Schulklasse des Kindes als 1:1-Ausstattungsklasse an der „Digitalen Schule der Zukunft“ teilnimmt. Volljährige Schülerinnen und Schüler einer 1:1-Ausstattungsklasse sind selbst antragsberechtigt. Nähere Informationen zum Förderprogramm finden Sie auf den Internetseiten des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus.
Digitale Abwicklung des Förderprogramms
Erziehungsberechtigte bzw. volljährige Schülerinnen und Schüler können ihren Antrag für die finanzielle Förderung digital auf der folgenden Seite stellen:
Förderantragstellung „Digitale Schule der Zukunft"
Schulen, die an diesem Programm teilnehmen, können die Förderanträge digital im Serviceportal at:las des Landesamts für Schule bearbeiten.
