Zeugnisanerkennung
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Als Zeugnisanerkennungsstelle ist das Landesamt für Schule für folgende Verfahren zuständig:
- Bewertung von allgemeinbildenden Schulabschlüssen aus dem Ausland oder aus einem anderen Land in der Bundesrepublik Deutschland
- Prüfung der Gleichwertigkeit von bestimmten ausländischen Berufsabschlüssen
Informationen zu verwandten Themen und anderen zuständigen Stellen für die Anerkennung anderer ausländischer Qualifikationen finden Sie auf der Seite Weiterführende Informationen.
