FAQ - Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie häufige Fragen zum Antrag auf Zeugnisbewertung.
Sie haben eine Frage, die hier nicht beantwortet wird? Dann kontaktieren Sie uns gerne unter den angegebenen Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns bei schriftlichen Anfragen unbedingt mit:
- Ihren vollständigen Namen mit Geburtsdatum,
- das Herkunftsland der Zeugnisse und
- wofür Sie eine Anerkennung benötigen.
Fragen zu den Aufgaben der Zeugnisanerkennungsstelle
Die Zeugnisanerkennungsstelle ist nur für die Anerkennung von allgemeinbildenden Schulabschlüssen und bestimmten Berufsabschlüssen zuständig.
Informationen zur Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse, akademischer Grade und Hochschultitel in Bayern finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst unter:
Eine zweckfreie Bewertung Ihrer Hochschulqualifikationen (im nicht-reglementierten Bereich) können Sie bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen beantragen: https://zab.kmk.org/de/zeugnisbewertung.
Das Landesamt für Schule ist als Zeugnisanerkennungsstelle nur für die Anerkennung der Gleichwertigkeit von bestimmten ausländischen Berufsabschlüssen zuständig.
Bitte bewerben Sie sich mit Ihren Zeugnissen direkt um den gewünschten Ausbildungs- oder Studienplatz. Die Schule oder Hochschule entscheidet eigenständig über Ihre Aufnahme. Falls die Schule oder Hochschule eine Zeugnisanerkennung für Sie benötigt, erhalten Sie hierüber eine schriftliche Bestätigung der Schule oder Hochschule. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nur mit einer solchen Bestätigung ein Anerkennungsverfahren eröffnen können.
Allgemeine Informationen zur Bewertung ausländischer Zeugnisse finden Sie nach Ländern geordnet in der Datenbank anabin (www.anabin.de). Diese Datenbank enthält Informationen zur Bewertung ausländischer Bildungsnachweise und unterstützt Behörden, aber auch Arbeitgeber und Privatpersonen dabei, eine ausländische Qualifikation in das deutsche Bildungssystem einzustufen. Einen Ausdruck der entsprechenden Informationen können Sie Ihren Bewerbungsunterlagen beilegen.
Bitte bewerben Sie sich zunächst direkt um den gewünschten Ausbildungs-/Studienplatz. Eine Zeugnisanerkennung müssen Sie nur beantragen, wenn eine berufliche Schule oder Hochschule in Bayern diese benötigt, um Sie in eine Ausbildung oder ein grundständiges Studium aufzunehmen.
Allgemeine Auskünfte zur Bewertung ausländischer Bildungsnachweise finden Sie in der Datenbank anabin (www.anabin.de). Diese Datenbank enthält Informationen zur Bewertung ausländischer Bildungsnachweise und unterstützt Behörden, aber auch Arbeitgeber und Privatpersonen dabei, eine ausländische Qualifikation in das deutsche Bildungssystem einzustufen. Einen Ausdruck der entsprechenden Informationen können Sie Ihren Bewerbungsunterlagen beilegen.
Bitte wenden Sie sich an die Zeugnisanerkennungsstelle des Bundeslandes, in dem Sie eine Ausbildung oder ein Studium aufnehmen möchten. Informationen zu zuständigen Stellen finden Sie in der Datenbank anabin unter:
Fragen zum Ablauf (Kosten, Bearbeitungszeit etc.)
Das Verfahren ist kostenfrei. Wir benötigen jedoch grundsätzlich eine schriftliche Bestätigung einer (beruflichen) Schule oder Hochschule darüber, dass die Zeugnisanerkennung für Ihre dortige Aufnahme benötigt wird. Eine zweckfreie Anerkennung ist nicht möglich.
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt in der Regel mindestens 4 bis 6 Wochen. Falls Sie Unterlagen nachreichen müssen, verlängert sich die Bearbeitungszeit dementsprechend.
Nein. Falls Sie eine Eingangsbestätigung wünschen, nutzen Sie bitte den Service der Sendungsverfolgung eines Postdienstleisters (z. B. Einschreiben).
Nein, die Bearbeitungsdauer verkürzt sich hierdurch nicht; es entfallen nur die Zeiten für den Postversand.
Ja. Bitte legen Sie hierfür eine vollständige Vollmacht vor.
Ja. Bitte achten Sie dabei jedoch darauf, alle Unterlagen eindeutig nach Person voneinander zu trennen (z. B. mit Klarsichtfolien oder Mappen) sowie gegebenenfalls entsprechende Vollmachten beizufügen. Bitte geben Sie eindeutig an, an welche Adresse wir unsere Antwort senden sollen.
Fragen zu den einzureichenden Unterlagen
Eine Auflistung aller von uns benötigten Unterlagen finden Sie auf unserer Internetseite unter Erforderliche Unterlagen.
Bitte schicken Sie die Unterlagen per Post an folgende Adresse:
Bayerisches Landesamt für Schule
Abteilung Zeugnisanerkennungsstelle
Stuttgarter Str. 1
91710 Gunzenhausen
Alle Unterlagen, die wir in einfacher Kopie benötigen, können Sie auch per E-Mail vorlegen. Bitte nennen Sie bei allen Anfragen Ihre Bearbeitungsnummer (falls vorhanden) bzw. Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum, das Herkunftsland der Zeugnisse sowie den Zweck der Anerkennung.
Amtlich beglaubigte Kopien oder Originale müssen Sie per Post vorlegen.
Sie müssen nicht persönlich zu unserem Büro in Gunzenhausen kommen. Wenn Sie möchten, können Sie Ihre Unterlagen zu bestimmten Zeiten hier abgeben oder abholen (siehe links: Abgabe von Unterlagen). Eine Anmeldung ist hierfür nicht nötig.
Das Verfahren zur Anerkennung allgemeinbildender Schulabschlüsse bei der Zeugnisanerkennungsstelle ist kostenfrei. Wir benötigen jedoch grundsätzlich einen Nachweis, dass eine (berufliche) Schule oder Hochschule in Bayern eine Zeugnisbewertung für Ihre Aufnahme verlangt. Zweckfreie Anerkennungen können wir nicht vornehmen.
Das Zweckschreiben sollte folgende Informationen enthalten: Ihren Namen, den Zweck der Zeugnisanerkennung, das Ausstellungsdatum sowie die ausstellende Institution.
Ja, wir benötigen immer einen schulischen Lebenslauf. Bitte listen Sie im Lebenslauf alle besuchten Schulen und gegebenenfalls Hochschulen mit monatsgenauen Angaben und erworbenen Abschlüssen ab der 1. Klasse der Grundschule auf.
Eine tabellarische Übersicht nach diesem Muster genügt:
Schulstufe/Klasse – Schuljahr – besuchte Schule
In Ihrem Sinne – z. B. falls Sie später doch ein Studium anstreben – prüfen wir stets die höchstmögliche Bewertung. Mit Studienleistungen ist oft eine höhere Bewertung möglich als allein mit den schulischen Zeugnissen. Daher bitten wir Sie, Ihre Studiennachweise auch vorzulegen, falls Sie im Ausland bereits studiert haben.
Ja, auch Studienleistungen ohne Abschluss können für die Bewertung relevant sein.
Einfache und amtlich beglaubigte Kopien schicken wir nicht zurück. Originale schicken wir an die angegebene Postadresse per (Einwurf-)Einschreiben zurück. Alternativ können Sie Originale auf Wunsch auch persönlich abholen. Bitte geben Sie dies in Ihrem Antrag unbedingt deutlich an.
Ja, bitte legen Sie den Ausweis in amtlich beglaubigter Kopie vor.
Fragen zu amtlichen Beglaubigungen, Originalen und Übersetzungen
Mit der Beglaubigung von Dokumenten wird amtlich/notariell (z. B. durch eine Stadtverwaltung oder ein Notariat) bestätigt, dass eine Kopie inhaltlich mit der Originalvorlage identisch ist. Bitte beachten Sie hierzu unser Merkblatt zu Beglaubigungen.
Da Übersetzungsbüros keine staatlichen Behörden sind, können wir deren Beglaubigungen nicht akzeptieren.
Bitte informieren Sie sich vorab bei der gewünschten Stelle, ob diese fremdsprachige Dokumente beglaubigen kann und wenden sich gegebenenfalls an ein Notariat. Alternativ können Sie uns die Unterlagen im Original vorlegen. Falls Sie diese per Post senden, nutzen Sie bitte eine Sendungsverfolgung (Einschreiben).
Ja, an Stelle von amtlich beglaubigten Kopien können Sie auch Originale einreichen; dies ist in den meisten Fällen aber nicht erforderlich.
Hierfür empfehlen wir dringend den Versand per Einschreiben. Alternativ können Sie Originale zu unseren Öffnungszeiten persönlich abgeben (siehe links: Abgabe von Unterlagen) oder in einem verschlossenen Umschlag in unseren Hausbriefkasten (Stuttgarter Str. 1, 91710 Gunzenhausen) einwerfen.
Originale schicken wir nach der Bearbeitung per (Einwurf-)Einschreiben an Sie zurück. Alternativ können Sie Originale auf Wunsch auch persönlich abholen. Bitte geben Sie dies in Ihrem Antrag unbedingt deutlich an.
In manchen Fällen ist die Vorlage der Zeugnisse im fremdsprachigen Original erforderlich; Sie erhalten in diesem Fall eine gesonderte Nachricht.
Für englisch- und französischsprachige Zeugnisse müssen Sie keine Übersetzung einreichen. In allen anderen Fällen benötigen wir eine Übersetzung.
Allgemein beeidigte Übersetzerinnen und Übersetzer finden Sie im Internet unter www.justiz-dolmetscher.de/Recherche.
Zeugnisübersetzungen aus dem Ausland, die durch eine Botschaft oder ein (General)Konsulat der Bundesrepublik Deutschland legalisiert wurden, können wir für das Anerkennungsverfahren akzeptieren.
Sofern Sie bereits eine deutsche (oder englische) Übersetzung Ihrer Bildungsnachweise aus dem Ausland haben, können Sie gerne zunächst diese einreichen. Wir prüfen dann, ob diese Übersetzung ausreichend ist. Falls nicht, teilen wir Ihnen mit, welche Unterlagen wir noch benötigen. Bei Übersetzungen aus Drittstaaten ist in vielen Fällen eine Bestätigung dieser Übersetzung durch eine/-n in der Bundesrepublik Deutschland beeidigte/-n Übersetzer/-in bzw. eine neue, in Deutschland gefertigte Übersetzung erforderlich.
Für Dokumente, die (auch) in englischer und französischer Sprache ausgestellt wurden, benötigen wir grundsätzlich keine Übersetzung.
Fragen zu unseren Bewertungen
Wir versenden unsere Antwort grundsätzlich an die antragstellende Person bzw. an die bevollmächtigte Person. Sie können in Ihrem Antrag auch eine c/o-Adresse (Kontaktadresse) angeben. Soll der Bescheid an eine andere Stelle geschickt werden, benötigen wir eine entsprechende Einverständniserklärung oder Vollmacht. Ein Versand an Hochschulen ist nach unserer Erfahrung aufgrund der Vielzahl an Bewerbungen nicht möglich.
Ja, unsere Anerkennungsbescheide können Sie in (beglaubigter) Kopie auch bei anderen Stellen vorlegen. Ein Anerkennungsverfahren wird in der Regel nur einmalig durchgeführt.
Bitte geben Sie das Original des Bescheides nicht aus der Hand; dieses stellen wir nur einmalig aus. Wir stellen keine Beglaubigungen des Bescheides aus. Beglaubigte Kopien können Sie sich bei Gemeindeverwaltungen oder Notariaten ausstellen lassen.
Die Bewertung bedeutet, dass Sie mit Ihrem Zeugnis in Bayern studieren dürfen, falls Sie die Feststellungsprüfung erfolgreich ablegen. Die Vorbereitung auf die Feststellungsprüfung wird am Studienkolleg in München für die Universitäten in Bayern (www.studienkolleg-münchen.de) oder am Studienkolleg in Coburg für die Hochschulen für angewandte Wissenschaften (siehe www.studienkolleg-coburg.de) durchgeführt.
Falls Sie studieren möchten, müssen Sie sich für die Zuweisung zu einem der Studienkollegs an die Hochschule in Bayern wenden, an der Sie später Ihr Studium aufnehmen wollen.
Falls Sie eine Ausbildung in Bayern aufnehmen möchten, legen Sie die Bewertung „Qualifikation für die Feststellungsprüfung“ bitte bei der aufnehmenden Schule vor.
Nähere Informationen finden Sie auch auf unserer Internetseite unter „Bewertungen".
Bitte legen Sie das Einstufungsschreiben sowie Ihre vollständigen Unterlagen bei der gewünschten Stelle vor. Für die Aufnahme in eine berufliche Ausbildung ist ein Anerkennungsbescheid in vielen Fällen nicht erforderlich. Auch in einem Einstufungsschreiben ist bereits eine Bewertung Ihrer Bildungsnachweise enthalten. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft die jeweilige Stelle (z. B. Schulleitung der jeweiligen beruflichen Schule).
Bei Fragen kann die jeweilige Stelle sich direkt an uns wenden.
