Schul-Abschlüsse anerkennen lassen
Wie geht das?
Haben Sie ein Zeugnis für Ihren Schul-Abschluss
außerhalb von Bayern bekommen?
Dann müssen Sie Ihr Schul-Zeugnis
vielleicht von der ZASt anerkennen lassen.
Anerkennen bedeutet:
Die Zeugnis-Anerkennungs-Stelle (ZASt) entscheidet,
ob der Schul-Abschluss in Bayern gültig ist.
Hier beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen dazu:
- Bewerben Sie sich mit Ihrem Schul-Zeugnis:
- für eine Ausbildung bei einer Berufs-Schule oder
- für ein Studium bei einer Hochschule.
Danach entscheidet zuerst die Berufs-Schule oder die Hochschule,
ob Sie die Ausbildung oder das Studium beginnen können.
Wichtig:
Zu dieser Zeit brauchen Sie die Zeugnis-Anerkennung noch nicht.
- Sie bekommen eine schriftliche Bestätigung
von der Berufs-Schule oder von der Hochschule.
Dort steht, dass Sie Ihren Abschluss bei der ZASt prüfen lassen müssen.
Wichtig:
Erst jetzt können Sie die Zeugnis-Anerkennung beantragen.
- Sie stellen den Antrag für die Zeugnis-Anerkennung:
Hier: ist der Antrag für Zeugnis-Anerkennung in Deutsch
Hier: ist der Antrag für Zeugnis-Anerkennung in Englisch
Hinweis:
Diese Anträge sind nicht in Leichter Sprache.
Haben Sie Fragen dazu?
Dann rufen Sie uns gerne an: 09831 5 16 64 44
Schicken Sie uns den Antrag und alle Unterlagen mit der Post:
Bayerisches Landesamt für Schule
Zeugnisanerkennungsstelle
Stuttgarter Str. 1
91710 Gunzenhausen
- Die Zeugnis-Anerkennungs-Stelle bearbeitet Ihren Antrag
Sie bekommen einen Brief oder eine E-Mail,
wenn Ihr Antrag bearbeitet wurde.
Schicken Sie bitte Ihren Brief mit dem Antrag als Einschreiben.
So können Sie nachschauen, wann Ihr Brief bei uns angekommen ist.
Die Zeugnis-Anerkennungs-Stelle braucht
mehrere Wochen für die Bearbeitung.
Bitte fragen Sie in diesen Wochen nicht,
ob der Antrag schon bearbeitet wurde.
Die Anerkennung von einem Schul-Abschluss ist für Sie kostenlos.
Die ZASt prüft ihr Zeugnis und sagt,
zu welchem Abschluss in Bayern Ihr Abschluss ähnlich ist:
Das ZASt kann diese Schul-Abschlüsse bewerten:
- Mittelschul-Abschluss
Sie sind mindestens 9 Jahre zur Schule gegangen.
- Mittlere Reife
Sie sind mindestens 10 Jahre zur Schule gegangen.
- Qualifikation für die Feststellungs-Prüfung
Auch das kann die ZASt bewerten.
Sie haben Ihren Schul-Abschluss in einem anderen Land gemacht.
Sie dürfen mit Ihrem Abschluss in diesem Land studieren.
Aber:
Wollen Sie in Deutschland studieren,
dann müssen Sie erst die Feststellungs-Prüfung machen.
Eine Feststellungs-Prüfung ist ein Test.
Der Test sagt,
ob der Schul-Abschluss für ein Studium in Deutschland reicht.
- Hochschul-Reife (Abitur)
Mit einem Abitur dürfen Sie
an einer Universität oder an einer Hochschule studieren.
Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie
in diesen Merk-Blättern in Deutsch und Englisch:
Merk-Blatt zu den Bewertungen in Deutsch
Merk-Blatt zu den Bewertungen in Englisch
Hinweis:
Diese Dokumente sind nicht in Leichter Sprache.
Haben Sie Fragen dazu?
Dann rufen Sie uns gerne an: 09831 5 16 64 44.
Nein.
Sie bekommen nur die Anerkennung für Ihren höchsten Schul-Abschluss.
Fragen zu den Unterlagen
- Nachweis von der Berufs-Schule oder Hochschule
- Antrag für die Zeugnis-Anerkennung
- Kopie von Ihrem Ausweis oder von Ihrem Reisepass
- Vielleicht: Nachweis über die Änderung von Ihrem Namen
- Vielleicht: Vollmacht
- Ihr Lebenslauf
- Ihre Zeugnisse
- Übersetzungen von Ihren Zeugnissen
Schicken Sie uns bitte nur die Unterlagen aus der Liste
mit der Nummer 1 bis 8.
Brauchen wir mehr Unterlagen? Dann schreiben wir Ihnen eine E-Mail oder einen Brief.
Haben wir Ihnen eine Nachricht geschickt,
dass wir Ihr echtes Zeugnis brauchen?
Dazu sagt man auch Original-Zeugnis.
Dann:
- Schicken Sie das Original-Zeugnis bitte als Einschreiben mit der Post.
- Oder: Werfen Sie das Original-Zeugnis in einem Briefumschlag in unseren Briefkasten.
- Oder: Geben Sie das Original-Zeugnis in einem Briefumschlag direkt bei uns ab.
Sie können gern auch einen Termin mit uns machen.
Adresse:
Bayerisches Landesamt für Schule
Zeugnisanerkennungsstelle
Stuttgarter Straße 1
91710 Gunzenhausen
An dieser Adresse können Sie Ihren Brief abgeben
oder in unseren Briefkasten werfen.
Wichtig:
Geben Sie Ihren Brief direkt bei uns ab?
Dann sagen Sie uns bitte,
ob Sie Ihr Original-Zeugnis auch wieder selbst abholen.
Oder:
Ob wir Ihnen Ihr Original-Zeugnis als Einschreiben zuschicken sollen.
Haben Sie sich bei einer Berufs-Schule
oder bei einer Hochschule in Bayern beworben?
(Siehe oben: Schritt 2)
Dann bekommen Sie von dort ein Dokument.
In dem Dokument steht,
dass Sie eine Anerkennung von Ihrem Schul-Abschluss brauchen.
In dem Dokument muss Ihr Name stehen.
Füllen Sie alle Felder im Antrag aus.
Wichtig:
Wohnen Sie gerade nicht in Deutschland?
Dann tragen Sie am besten eine Adresse in Deutschland ein.
Wir brauchen nur die Seite mit Ihrem Namen und Ihrem Geburts-Datum.
Die Ausweis-Nummer und Ihr Foto brauchen wir nicht.
Sie können diese Punkte auf der Kopie schwarz machen.
Haben Sie Reisepässe von mehreren Ländern?
Dann schicken Sie bitte Kopien von allen Reisepässen.
Haben Sie geheiratet?
Hat sich deshalb Ihr Name geändert?
Dann müssen Sie uns einen Nachweis dazu schicken.
Zum Beispiel die Heirats-Urkunde.
Eine Vollmacht brauchen Sie, wenn:
Eine andere Person Ihren Antrag für Sie ausfüllt.
In Ihrem Lebenslauf schreiben Sie auf:
- alle Schulen ab der 1. Klasse, an denen Sie waren
- alle Ausbildungen, die Sie gemacht haben
- wann die Schule oder die Ausbildung zu Ende war
- Haben Sie auch studiert?
Dann schreiben Sie auch auf, welches Fach Sie studiert haben und an welcher Hochschule Sie studiert haben.
Sie können den Lebenslauf in einer Tabelle schreiben.
Wichtig:
Schreiben Sie alle Zeiten mit dem genauen Monat und Jahr auf.
- Schicken Sie uns die Zeugnisse von Ihren Schul-Abschlüssen mit den Schul-Fächern und den Noten.
- Haben Sie keinen Schul-Abschluss? Dann schicken Sie uns die Zeugnisse von den letzten beiden Schul-Jahren.
- Haben Sie in einem anderen Land schon studiert? Oder einen Studien-Abschluss? Dann schicken Sie uns dazu bitte Die Studien-Nachweise und Zeugnisse von der Hochschule.
Wichtig:
Schicken Sie uns beglaubigte Kopien von den Zeugnissen.
Eine beglaubigte Kopie ist eine Kopie
mit einem Stempel und einer Unterschrift von einer öffentlichen Stelle.
Mehr Informationen zu beglaubigten Kopien finden Sie hier:
Merk-Blatt zu beglaubigten Kopien
Hinweis:
Dieses Dokument ist nicht in Leichter Sprache.
Haben Sie Fragen dazu?
Dann rufen Sie uns gerne an: 09831 5 16 64 44.
Sind Ihre Zeugnisse in Deutsch, Englisch oder Französisch geschrieben?
Dann brauchen wir keine Übersetzung.
Sind Ihre Zeugnisse in einer anderen Sprache geschrieben?
Dann schicken Sie uns Übersetzungen von jedem Zeugnis.
Mehr Informationen zu Übersetzungen finden Sie in diesem Dokument:
Merk-Blatt zu Übersetzungen
Hinweis:
Dieses Dokument ist nicht in Leichter Sprache.
Haben Sie Fragen dazu?
Dann rufen Sie uns gerne an: 09831 5 16 64 44.
