Inhaltsspalte
Allgemeinbildende Schulabschlüsse
Sie haben sich für eine Ausbildung oder ein grundständiges Studium (z. B. Bachelorstudium) in Bayern beworben und die berufliche Schule (z. B. Berufsschule oder Berufsfachschule) oder Hochschule benötigt für Ihre Aufnahme eine Zeugnisanerkennung Ihres allgemeinbildenden Schulabschlusses aus dem Ausland? Dann finden Sie auf dieser Seite alle wichtigen Informationen.
Sie gehen derzeit in Bayern zur Schule und möchten ein Hochschulzugangszeugnis im Ausland erwerben, das später in Deutschland anerkannt werden soll? Sie haben Fragen zur Bewertung außerbayerischer Schulabschlüsse zur Aufnahme an einer Schule in Bayern? Dann kontaktieren Sie uns gerne für eine Beratung unter den angegebenen Kontaktdaten.
Zusätzlich stehen wir bayerischen Schulen und Hochschulen bei Fragen zur Bewertung außerbayerischer Schulabschlüsse gern auch im direkten Kontakt beratend zur Verfügung.
Nicht das Richtige dabei? Hier finden Sie Informationen zu verwandten Themen und weiteren zuständigen Stellen: Weiterführende Links
Ablauf
1. Bewerbung
Sie bewerben sich mit Ihren Zeugnissen direkt um den gewünschten Ausbildungs- oder Studienplatz. Die Schule oder Hochschule entscheidet selbst über Ihre Aufnahme. Eine Zeugnisanerkennung ist dafür oft nicht nötig.
2. Bestätigung
Wenn die betreffende Schule oder Hochschule eine Zeugnisanerkennung in Ihrem Fall für den Zugang zur Ausbildung oder zum Studium benötigt, erhalten Sie hierüber eine schriftliche Bestätigung der Schule oder Hochschule. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nur mit einer solchen Bestätigung ein Anerkennungsverfahren eröffnen können.
3. Antrag
Reichen Sie bitte alle nötigen Unterlagen (siehe unten) per Post ein.
4. Bearbeitung
Die Bearbeitung dauert in der Regel mehrere Wochen. Bitte verzichten Sie in diesem Zeitraum auf Rückfragen zum Bearbeitungsstand. Wenn Sie eine Eingangsbestätigung wünschen, nutzen Sie bitte die Sendungsverfolgung der Deutschen Post (Einschreiben).
Das Verfahren ist kostenfrei.
Es wird grundsätzlich der höchstmögliche Schulabschluss geprüft.
Bewertungen
Diese Bewertungen können von der Zeugnisanerkennungsstelle vorgenommen werden.
Nähere Informationen finden Sie im Merkblatt zu den Bewertungen.
Erforderliche Unterlagen
schriftliche Bescheinigung der Bildungseinrichtung in Bayern, z. B. (berufliche) Schule oder Hochschule, über die Notwendigkeit der Zeugnisanerkennung, ausgestellt auf Ihren Namen
vollständig ausgefülltes Antragsformular (bitte mit Kontaktadresse in Deutschland)
einfache Kopie des Personalausweises oder Reisepasses, nur Lichtbildseite – Seriennummern und Lichtbild können geschwärzt werden (bei mehreren Staatsangehörigkeiten bitte je eine Passkopie)
gegebenenfalls Nachweis der Namensänderung (z. B. Heiratsurkunde) in einfacher Kopie
gegebenenfalls schriftliche Vollmacht für Dritte
tabellarischer schulischer Lebenslauf mit monatsgenauen Angaben zu allen besuchten Schulstufen ab der 1. Klasse der Primarstufe und zu erworbenen Abschlüssen – bitte geben Sie auch Studienzeiten an (Studienfach, Studiendauer, Hochschule)
Bildungsnachweise in amtlich beglaubigter Kopie der fremdsprachigen Originale
- Abschlusszeugnis(se) mit Fächer- und Notenübersicht. Falls kein Abschluss erreicht wurde, legen Sie bitte mindestens die letzten beiden Jahreszeugnisse vor
- Nachweis der bestandenen Hochschulaufnahmeprüfung, soweit im jeweiligen Land vorgeschrieben
- falls Sie im Ausland bereits ein Studium begonnen oder abgeschlossen haben: Fächer- und Notenübersicht über alle Studienleistungen sowie gegebenenfalls Hochschuldiplom
- Abschlusszeugnis(se) mit Fächer- und Notenübersicht. Falls kein Abschluss erreicht wurde, legen Sie bitte mindestens die letzten beiden Jahreszeugnisse vor
Übersetzungen aller Bildungsnachweise in amtlich beglaubigter Fotokopie
Für englisch- und französischsprachige Zeugnisse wird keine Übersetzung benötigt.
In manchen Fällen ist die Vorlage der Zeugnisse im fremdsprachigen Original erforderlich, Sie erhalten in diesem Fall eine gesonderte Nachricht.
Bitte beachten Sie unsere Merkblätter zur Vorlage von Beglaubigungen und Übersetzungen.
Hinweis:
In manchen Fällen sind weitere Unterlagen (z. B. Zeugnisse im Original) notwendig, die wir dann gesondert anfordern. Bitte übersenden Sie Originale per Einschreiben. Alternativ können Sie diese auch in unseren Hausbriefkasten (Stuttgarter Str. 1, 91710 Gunzenhausen) werfen oder persönlich abgeben. Bitte teilen Sie uns in diesen Fällen mit, ob Sie die Unterlagen auch wieder persönlich abholen möchten.
Noch nicht das Richtige dabei? Hier finden Sie Informationen zu verwandten Themen und weiteren zuständigen Stellen: Weiterführende Links
Seitenspalte
Kontakt
Zeugnisanerkennungsstelle
Bayerisches Landesamt für Schule
Stuttgarter Str. 1
91710 Gunzenhausen
Tel.: 09831 5166 444
Fax: 09831 5166 499
E-Mail: zast@las.bayern.de
Sicheres Kontaktformular
Telefonische Sprechzeiten
Montag 9.00 - 10.30 Uhr und 14.00 - 15.00 Uhr
Dienstag 9.00 - 10.30 Uhr und 14.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag 9.00 - 10.30 Uhr und 14.00 - 15.00 Uhr
Freitag 9.00 - 10.30 Uhr
Antragsformular
Merkblätter
- Merkblatt zu den Bewertungen der Zeugnisanerkennungsstelle
- Merkblatt Mittlere Schulabschlüsse in Verbindung mit einer beruflichen Erstausbildung - bayerische Zeugnisse ab 1. August 1994
- Merkblatt Besuch einer Internationalen Schule und Erwerb eines IB Diploma (Stand: Oktober 2023)
- Merkblatt über Zuständigkeiten
- Merkblatt zur Vorlage von Übersetzungen
- Merkblatt zur Vorlage von Beglaubigungen
Documents in English
Persönliche Vorsprachen
Persönliche Vorsprachen sind nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte kontaktieren Sie uns hierzu per E-Mail (zast@las.bayern.de) oder telefonisch (09831 5166 444) und schildern Ihr Anliegen. Bitte geben Sie uns neben Ihrer E-Mail-Adresse nach Möglichkeit auch eine Telefonnummer an, sodass wir Sie erreichen können. Sie erreichen die Zeugnisanerkennungsstelle weiterhin telefonisch zu den obenstehenden Sprechzeiten.